Otte Bestattungen, Begleitung bei Todesfall
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Begleitung

Was ist zu tun, wenn ein Mensch stirbt?

Wenn ein Mensch verstirbt, stehen die Angehörigen vor einer schwierigen emotionalen Situation. Trotzdem sind dann zahlreiche Entscheidungen zu treffen. Wir möchten Ihnen einige Ratschläge geben, wie Sie sich richtig verhalten. Beim Todesfall im Krankenhaus oder Seniorenheim verständigen Sie uns und klären mit uns einen Beratungstermin ab.

Bei Eintritt eines Sterbefalls in der Wohnung benachrichtigen Sie den Hausarzt oder den diensthabenden Bereitschaftsarzt. Nach der Feststellung des Todes wird der Arzt die Todesbescheinigung ausstellen. Dann ist der Zeitpunkt gekommen, sich mit dem uns in Verbindung zu setzen. Wir sind jederzeit für Sie erreichbar. Wir werden Sie in einem persönlichen und vertraulichen Gespräch beraten und erledigen alle mit der Bestattung verbundenen Angelegenheiten für Sie.

Unser Leistungsangebot für Sie:

  Ausführliche Beratung inklusive Kostenvoranschlag
     
  Organisation und Durchführung von Trauerfeiern und Beisetzungen in ganz Deutschland
     
  In- und Auslandsüberführungen
     
  Hygienische und kosmetische Versorgung der Verstorbenen
     
  Thanatopraktische Versorgung bei Bedarf
     
  Breites Angebot an Särgen, Urnen, Bestattungswäsche und Zubehör
     
  Terminabsprachen mit Kirchen, Friedhöfen und Dienstleistern
     
  Gestaltung der Trauerfeier inklusive Blumen, Dekoration und Musik
     
  Vermittlung von kirchlichen und weltlichen Trauerrednern sowie von Floristen und Musikern
     
  Organisation des Trauerkaffees
     
  Vermittlung von Steinmetzen und Grabpflegediensten
     
  Gestaltung und Druck von individuellen Traueranzeigen und Danksagungen
     
  Anfertigung von Erinnerungsschmuck und Totenmasken
     
  Trauerbegleitung vor, während und nach der Bestattung
     
  Beurkundung des Sterbefalls und sämtliche Behördengänge
     
  Hilfe bei der Beschaffung sämtlicher Dokumente
     
  Antrag auf Rentenvorschusszahlung und Hinterbliebenenrente
     
  Anträge für Versicherungsleistungen